Tarifpolitik
Das wichtigste Instrument für eine verantwortliche Tarifpolitik ist nach wie vor der Flächentarifvertrag. Mit ihm sorgt der VME bei seinen Mitgliedsunternehmen für berechenbare und faire Wettbewerbsvoraussetzungen: Ein wichtiger Kostenbereich, der Faktor Arbeit, kann verlässlich kalkuliert werden.
In der konstruktiven Auseinandersetzung mit der Gewerkschaft stehen wir für eine betriebsnahe und flexible Tarifpolitik. Denn Tarifpolitik braucht Spielraum für die Leistungsfähigkeit der Unternehmen.
Der Tarifvertrag bietet Rahmenbedingungen für die möglichst reibungslose Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und im Einzelfall schnelle und kostengünstige Konfliktlösungsmöglichkeiten.
Flexible Gestaltung der Arbeitsbedingungen
Wir erachten es als zwingend notwendig, dass alle Unternehmen ihre Arbeitsbedingungen so gestalten können, dass sie am Standort Sachsen-Anhalt wettbewerbsfähig bleiben.
Unsere tarifpolitischen Erfahrungen bei der Begleitung der Sicherung und Weiterentwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sind im Jahre 2004 in den Tarifvertrag über Standort- und Beschäftigungssicherung eingegangen. Dieser Tarifvertrag bietet die Grundlage für betriebsbezogene tarifliche Sonderregelungen, die einen Beitrag zur Standortentwicklung und Aufbau von Beschäftigung leisten. Gegenstand dieser tariflichen Sonderregelungen können an die betrieblichen Notwendigkeiten angepasste Bestimmungen der gesamten Palette der Tarifmaterie sein. Diese zumeist längerfristigen Regelungen haben in den vergangenen Jahren in einer Reihe von Unternehmen in Sachsen-Anhalt zum Erfolg und Beschäftigungsaufbau beigetragen.
Andererseits bietet dieser Tarifvertrag die Möglichkeit, in wirtschaftlichen Notsituationen befristet Kürzungen von geltenden tariflichen Standards zu vereinbaren, um die wirtschaftliche Bestandsfähigkeit zu sichern und drohende Entlassungen zu vermeiden.
Bezogen auf die firmenindividuelle Situation unterstützen und vertreten wir die Mitgliedsunternehmen dabei umfassend beim Zustandekommen derartiger Vereinbarungen.
ERTV – Das neue Entgeltsystem in der Metall- und Elektroindustrie
ERTV steht für Entgelt-Rahmentarifvertrag und beinhaltet die Zusammenführung der ehemals getrennten Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträge zu einem einheitlichen Vertragswerk für alle Beschäftigten.
Die bisherigen unterschiedlichen Eingruppierungssysteme für die Arbeiter und Angestellten mit 10 Lohn- und 7 Gehaltsgruppen führte dazu, dass – gemessen an den gestellten Anforderungen – gleichwertige Arbeitsaufgaben von Arbeitern und Angestellten tariflich unterschiedlich behandelt werden.
Die neuen 11 Entgeltgruppen mit den jeweiligen Zusatzstufen des ERTV führen demgegenüber zu einer Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten, die auf die Arbeitsanforderungen bezogen ist. Gleichwertige Arbeitsaufgaben von (bisherigen) Arbeitern und (bisherigen) Angestellten werden in dieselbe Entgeltgruppe eingestuft und damit gleich bezahlt.
Der ERTV stellt somit die anforderungsgerechte Vergütung sicher.
Den Unternehmen bietet sich mit dem ERTV die Chance, nach gründlicher Überprüfung der Arbeitsorganisation die Aufgaben und Aufgabenbereiche zukunftssicher zu gestalten, abzugrenzen und anforderungsgerecht nach den neuen tariflichen Bestimmungen zu bewerten.
Die Anwendung des neuen Tarifsystems wird zu veränderten Entgelten führen.
Aus diesem Grunde haben die Tarifvertragsparteien in einem Überleitungstarifvertrag vereinbart, wie die Einhaltung der betrieblichen Kostenneutralität für das Unternehmen und die individuelle Sicherung des bisherigen Tarifverdienstes erfolgt.
So werden Beschäftigte, die nach dem ERTV beispielsweise theoretisch weniger verdienen würden, eine tarifliche Überleitungszulage erhalten, die den alten Tarifverdienst absichert. Künftige Tariferhöhungen werden nur zum Teil auf diese Überleitungszulage angerechnet.
Das heißt, für keinen Mitarbeiter und keine Mitarbeiterin wird eine Minderung seines bzw. ihres bisherigen tariflichen Entgeltes erfolgen.
Wir beraten unsere Mitglieder in allen Phasen der ERTV-Einführung. Hierzu gehört die Projektplanung, das Anlegen einer Eingruppierungsstruktur, das Anfertigen von Stellenbeschreibungen, die Gestaltung von Leistungsentgelt wie Prämienlohn, Leistungsbeurteilung oder Zielvereinbarung, die Beurteilung von Arbeitsbelastungen sowie die Durchführung von Schulungen und Veranstaltungen. Ebenso unterstützen wir bei Kostenrechnungen und Ableitung von Maßnahmen zur Kostenkompensation.
Tarifrecht
Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie, zum Beispiel bei
- der Auslegung und der praxisnahen Umsetzung der tarifvertraglichen Regelungen, ggf. auch in der konstruktiven Auseinandersetzung mit dem Betriebsrat,
- der Erstellung tarifgerechter Betriebsvereinbarungen,
- der Anwendung tariflicher Spielräume, z. B. bei der Eingruppierung von Mitarbeitern oder der Umsetzung von Arbeitszeitmodellen,
- Lösungen zum flexiblen Übergang in die Altersrente,
- Verfahren vor der tariflichen Schlichtungsstelle.
Wir erläutern die tarifvertraglichen Bestimmungen in Informationsveranstaltungen und Seminaren
sowie in persönlichen Beratungsgesprächen vor Ort.
Wir suchen im Rahmen der gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten nach einer angepassten Anwendung im Betrieb. Mit dieser Arbeit schaffen wir Rahmenregelungen für intelligente betriebliche Lösungen.
Informationsservice
Ferner stellt Ihnen unsere Tarifabteilung schriftliche Erläuterungen, Hinweise sowie Muster zur Umsetzung der tariflichen Regelung zur Verfügung und informiert Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen sowie Rechtsänderungen und Urteile durch Rundbriefe. Während Tarifrunden informieren wir Sie über den aktuellen Stand der Verhandlungen sowie deren Entwicklung unverzüglich mit unseren Tarifrundbriefen zur aktuellen Tarifrunde.
Sämtliche Tarifverträge stellen wir unseren Mitgliedern als Tarifsammlung zur Verfügung. Die elektronische Fassung finden Sie auch hier.
Ansprechpartner: Frau Rechtsanwältin Jeanette Reese