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Wir vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten und wir beraten Sie zu allen Fragestellungen im Umgang mit Ihrem Betriebsrat; unter anderem:
- bei Betriebsratswahlen
- Notwendigkeit von Betriebsratsschulungen
- Erforderlichkeit von Betriebsratstätigkeit und damit verbundener Kosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung von Betriebsratsanhörungen
- Erstellung und Änderung praxisrelevanter Betriebsvereinbarungen in Zusammenarbeit mit unseren Verbandsingenieuren
- Ausgestaltung von Interessenausgleich und Sozialplänen bei Betriebsänderungen
- Mitwirkung bei Einigungsstellen
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