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Wir vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten und wir beraten Sie zu allen Fragestellungen im Umgang mit Ihrem Betriebsrat; unter anderem:

  • bei Betriebsratswahlen
  • Notwendigkeit von Betriebsratsschulungen
  • Erforderlichkeit von Betriebsratstätigkeit und damit verbundener Kosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung von Betriebsratsanhörungen
  • Erstellung und Änderung praxisrelevanter Betriebsvereinbarungen in Zusammenarbeit mit unseren Verbandsingenieuren
  • Ausgestaltung von Interessenausgleich und Sozialplänen bei Betriebsänderungen
  • Mitwirkung bei Einigungsstellen