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Wir vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten und wir helfen Ihnen bei allen Fragen, die im Arbeitsrecht von der Einstellung bis zur Kündigung auftreten können; hier einige Beispiele:

  • Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bei der Formulierung von Stellenanzeigen
  • Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Beratung bei der Entgeltfindung in Zusammenarbeit mit unseren Verbandsingenieuren
  • rechtssichere Befristung von Arbeitsverträgen
  • Ausspruch von Abmahnungen
  • Durchführung von Kurzarbeit
  • Vorbereitung von Kündigungen
  • Beratung zur Altersteilzeit