Wir vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten und wir helfen Ihnen bei allen Fragen, die im Arbeitsrecht von der Einstellung bis zur Kündigung auftreten können; hier einige Beispiele:
- Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bei der Formulierung von Stellenanzeigen
- Erstellen von Arbeitsverträgen
- Beratung bei der Entgeltfindung in Zusammenarbeit mit unseren Verbandsingenieuren
- rechtssichere Befristung von Arbeitsverträgen
- Ausspruch von Abmahnungen
- Durchführung von Kurzarbeit
- Vorbereitung von Kündigungen
- Beratung zur Altersteilzeit
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