Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ unseres Verbandes.
Jedes Unternehmen besitzt in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Die zentralen Entscheidungen - besonders die Annahme oder die Ablehnung von Tarifverträgen - werden hier getroffen. Die Mitgliederversammlung wählt und entlastet den Vorstand, genehmigt den Haushaltsplan und setzt den Mitgliedsbeitrag fest.
Sie ist insbesondere zuständig für die |
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- Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung,
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- Entgegennahme der Jahresrechnung und des Berichtes der Rechnungsprüfer,
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- Annahme des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes,
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- Wahl der Mitglieder des Vorstandes,
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- Wahl der Rechnungsprüfer,
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- Festsetzung der Beitragsordnung,
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- Beschlussfassung über Satzungsänderungen.
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- Entscheidungen über wichtige tarifpolitische Angelegenheiten, einschließlich Maßnahmen zum Arbeitskampf und zur Herstellung des Arbeitsfriedens.
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