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Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ unseres Verbandes.

Jedes Unternehmen besitzt in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Die zentralen Entscheidungen - besonders die Annahme oder die Ablehnung von Tarifverträgen - werden hier getroffen. Die Mitgliederversammlung wählt und entlastet den Vorstand, genehmigt den Haushaltsplan und setzt den Mitgliedsbeitrag fest.

 

Sie ist insbesondere zuständig für die

  • Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung,

  • Entgegennahme der Jahresrechnung und des Berichtes der Rechnungsprüfer,

  • Annahme des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes,

  • Wahl der Mitglieder des Vorstandes,

  • Wahl der Rechnungsprüfer,

  • Festsetzung der Beitragsordnung,

  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen.

  • Entscheidungen über wichtige tarifpolitische Angelegenheiten, einschließlich Maßnahmen zum Arbeitskampf und zur Herstellung des Arbeitsfriedens.

Einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Bei Bedarf können auch außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden.