Arbeitgeberfunktionen werden im Unternehmen von vielen verschiedenen Personen wahrgenommen:
- Projektleiter ordnen Überstunden an,
- Vorgesetzte weisen ihren Mitarbeitern Arbeiten zu und genehmigen Urlaub,
- Personalreferenten organisieren Versetzungen und bereiten Kündigungen und Abmahnungen vor,
- Abteilungsleiter führen Bewerbungsgespräche und Entgeltverhandlungen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die täglichen Fragen der Mitarbeiterführung und Personalarbeit sind komplex: EU-Recht, Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge, betriebliche Übung, Rechtsprechung usw.
Vor allem Führungskräfte und Mitarbeiter der Personalabteilung brauchen daher aktuelle Kenntnisse der arbeits- und sozialrechtlichen sowie tariflichen Zusammenhänge. Denn Fehler zu vermeiden, bedeutet, Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dadurch sparen Sie Zeit und Geld für Ihr Unternehmen.
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