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Ordentliche Mitglieder können werden

a) auf freiwilliger Grundlage beruhende Verbände der Wirtschaft, die auf sozial- und/oder wirtschaftspolitischem Gebiet in Sachsen-Anhalt vertreten sind und für ihren Bereich wesentliche Bedeutung haben,

b) überfachliche Zusammenschlüsse von Verbänden der Wirtschaft Sachsen-Anhalts.

 

 

Fördermitglieder können werden

 

Firmen, Institutionen, natürliche Personen, soweit diese nicht im Widerspruch zu dem Satzungszweck stehen.

 

 

Nimmt der Verband die Aufgaben der Landesvertretung des BDI wahr, können

 

Wirtschaftsverbände der Industrie die Mitgliedschaft nur erwerben, wenn sie dem BDI unmittelbar oder mittelbar angehören.

 
  

 

Antrag auf Mitgliedschaft 


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