Verbände im HDW | Kontakt | Anfahrt | Impressum | Sitemap
 
Sie sind hier:  HAUS DER WIRTSCHAFT  AWSA  Der Verband  Aufgaben



Der Zweck des Verbandes ist, die gemeinsamen sozialpolitischen und wirtschaftspolitischen Interessen der Mitgliedsverbände wahrzunehmen und ist nicht auf eine parteipolitische Betätigung gerichtet. Zwischen verschiedenen Interessen seiner Mitglieder soll er ausgleichend und koordinierend wirken.
 

Aufgaben des Verbandes sind insbesondere:

  • die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder gegenüber den gesetzgebenden Organen, der Regierung, den Behörden, den öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Parteien und den Spitzenorganisationen der Wirtschaft zu vertreten, mit ihnen Kontakt zu halten, sie zu beraten, ihnen gegenüber Stellung zu nehmen, ihnen Vorschläge zu unterbreiten und Auskünfte zu erteilen,

  • die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Dachorganisationen der Arbeitnehmervereinigungen in Sachsen-Anhalt wahrzunehmen,

  • seine Mitglieder in der Erfüllung ihrer Aufgaben über alle ihm zur Kenntnis kommenden wichtigen Vorkommnisse auf dem Gebiet der Sozial- und Wirtschaftspolitik und des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts zu unterstützen sowie den Erfahrungsaustausch auf diesen Gebieten unter den Mitgliedern zu fördern,

  • Vorschlags-, Benennungs- und Anhörungsrechte von Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden (insbesondere aufgrund von arbeits- und sozial-versicherungsrechtlichen Gesetzen) auszuüben, soweit die überfachlichen Interessen von mehr als einem seiner Mitglieder berührt sind,
    > zur Gremienübersicht

  • die Ziele und Belange der Arbeitgeber und Unternehmer in der Öffentlichkeit darzustellen,

  • bildungspolitische Interessen zu vertreten.


Der Verband versteht sich als Dachorganisation der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und als eine auf freiwilligem Zusammenschluss beruhende Vereinigung seiner Mitglieder im Sinne von Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz. Dies setzt voraus, dass seine Organe und die für die Willensbildung der Vereinigung maßgeblichen Gremien tatsächlich und unzweifel-haft frei sind von jeder, auch mittelbaren, Einflussnahme der Arbeitnehmer und ihrer Vereinigungen. In die Organe und Gremien der Vereinigung kann daher nur berufen werden, wer die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere nicht einer Arbeitnehmerorganisation angehört, die als Tarifvertragspartei handelt.

Der Verband nimmt die Aufgaben der Landesvertretung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) wahr.
Der Verband kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben entsprechenden Organisationen der Arbeitgeber- und Spitzenorganisationen der Wirtschaft anschließen.


Zum Seitenanfang